
Vorsorge ernst nehmen
Können Sie sich vorstellen, wie schwer es Ihren Angehörigen in Ausnahmesituationen wie Krankheit, Unfall oder Sterbefall fällt, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen? Nicht immer hat man zu Lebzeiten über alles gesprochen und über bestimmte Dinge darf ohne Vollmacht auch gar nicht einfach so entschieden werden. Deshalb stellen wir Ihnen hier einige Verfügungen vor, mit denen Sie zu Lebzeiten für sich selbst sowie für Angehörige und Ärzte klare und verbindliche Vorgaben festlegen können.
Patientenverfügung
Ein Mensch kann in jedem Lebensalter durch Unfall oder Krankheit in eine Lage geraten, in der er nicht mehr selbst über einen ärztlichen Eingriff oder eine medizinische Behandlung entscheiden kann.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, ob Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie ablehnen. Ärzte sowie Krankenhaus- und Pflegepersonal sind an Ihre verbindliche Patientenverfügung gebunden.
Bundesministeriums der Justiz:


Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie in eine Notsituation kommen und betreuungsbedürftig werden, können Sie mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die im Bedarfsfall Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Dadurch bewahren Sie sich ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Dies setzt jedoch volles Vertrauen zu der bevollmächtigten Person voraus, die dann an Ihrer Stelle Entscheidungen trifft.
Bundesministeriums der Justiz:
Organspende
Sie möchten anderen Menschen nach Ihrem eigenen Ableben durch eine Organ- oder Gewebespende eine verbesserte Lebensqualität oder sogar das Weiterleben ermöglichen? Halten Sie Ihre Wünsche unabhängig von Ihrer Entscheidung in einem Organspendeausweis fest und tragen Sie den Ausweis immer bei sich. Sie können Ihre Wahl für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende auch online im Organspende-Registereintragen. Da die Erklärung zur Spende freiwillig ist, kann sie jederzeit getroffen oder abgeändert werden.
