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Was uns verbindet

Im Herbst geben sich Feier- und Gedenktage die Türklinke praktisch in die Hand. Los geht es am 3. Oktober ganz weltlich mit dem Tag der Deutschen Einheit. Wie geeint Deutschland nun wirklich ist, wird im Jahr 2026 oft medienwirksam diskutiert. Dabei wird jedoch übersehen, dass jenseits politischer Gräben das Gemeinsame und Verbindende in der Lebenswirklichkeit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bei Weitem überwiegt.

Verbundenheit entsteht im Persönlichen. Jeder von uns fühlt sich anderen Menschen nahe, seien es Familienmitglieder oder Freunde. Es ist ein Gefühl, das entsteht durch die Erzählungen der Großeltern, vielleicht auch durch das Blättern in alten Fotoalben oder durch Namen, die bei Familienfeiern noch fallen, obwohl die Menschen dahinter längst nicht mehr unter uns sind. Gemeinsame Erinnerung ist das vielleicht engste Band zwischen den Generationen. Sie überdauert politische Grenzen– und oft genug auch den Tod.

Es lohnt sich, frühzeitig darüber nachzudenken, wie man selbst einmal in Erinnerung bleiben möchte. Die eigene Bestattung ist dabei ein wichtiger Moment, so schwer dieser Gedanke auch fallen mag. Sie ist mehr als nur ein Abschied; sie ist der erste Baustein einer Erinnerung, die Angehörige noch lange mit sich tragen werden. Wer heute schon Wünsche äußert – sei es zur Art der Trauerfeier, zur Musik oder zum Ort der letzten Ruhe –, schenkt seiner Familie etwas Kostbares: die Gewissheit, im Sinne des Verstorbenen gehandelt zu haben, statt in Trauer und Zeitdruck Entscheidungen treffen zu müssen. Bestattungsvorsorge ist also, genau betrachtet, ein Akt der Verbundenheit. Sie sagt: Ich denke an euch, auch über meinen Tod hinaus.

So wie die Deutsche Einheit uns daran erinnert, dass Zusammenhalt entsteht, wenn sich Menschen aufeinander verlassen können, so entsteht auch familiärer Zusammenhalt dort, wo Vorsorge und Fürsorge Hand in Hand gehen. Was uns verbindet, endet nicht mit dem letzten Atemzug, sondern kann mit ihm beginnen.

Mainz geht voran!

Wenn wir einen Menschen verlieren, spenden vertraute Rituale Trost. Dunkle Kleidung, gemeinsames Singen oder eine Ansprache gehören seit jeher zu einer Trauerfeier.
Doch Traditionen wandeln sich. Was gestern unverrückbar schien, kann morgen schon anders aussehen. So hat die Erdbestattung, über Jahrhunderte die gängigste Form in Europa, längst der Feuerbestattung den Vorrang überlassen. Nun geht Rheinland-Pfalz noch einen Schritt weiter – und sorgt damit auch in anderen Bundesländern für Diskussionen. Denn das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache.

Die neue Mainzer Rechtsgrundlage bringt drei wesentliche Veränderungen:
- Keine Sargpflicht mehr: Bestattungen im Tuch sind nun erlaubt.
- Aufhebung des Friedhofszwangs: Möglich sind künftig auch Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar, das Verstreuen der Asche im eigenen Garten oder die Aufbewahrung der Urne zu Hause.
- Teilung der Asche: Ein Teil kann entnommen und beispielsweise für Kristall- oder Diamantbestattungen genutzt werden.

Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten ausschließlich für Verstorbene, deren letzter Wohnsitz in Rheinland-Pfalz lag.

Für alle Änderungen gilt: Sie müssen zu Lebzeiten schriftlich festgelegt sein. Deshalb ist ein Bestattungsvorsorgevertrag dringend zu empfehlen – unabhängig davon, ob Sie in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland wohnen. Nur so können Sie heute festlegen, was morgen gelten soll.